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[Zwischenlager]

Zwischenlager in Grohnde

Die E.ON Kernkraft GmbH beantragte am 20. Dezember 1999 die Einrichtung eines Standort-Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Bis zu 100 Transport- und Lagerbehälter ("CASTORen") mit abgebrannten Brennelementen sollen bis zu 40 Jahre in einer 93 Meter langen, 27 Meter breiten und 23 Meter hohen Betonhalle auf dem Gelände des Atomkraftwerkes gelagert werden.

In dem Lager sollen ausschließlich Castoren des Typs V/19 zum Einsatz kommen. Dieser Castor-Typ wurde lediglich in Simulationen getestet und nach Betreiberangaben schützt ein "mehrschichtiger und dekontaminierbarer Farbanstrich [...] die Behälteraußenseite". Castoren diesen Typs sind in die Kritik geraten, nachdem es zu Problemen mit der Abdichtung kam. Auch die Berechnungen und Computersimulationen werden nach wie vor in Frage gestellt.

Das BfS zum Stand des Genehmigungsverfahren
Atomkonsens führt zu neuer Atommüllkippe BUNDmagazin 3/01

 

Klage gegen das Zwischenlager am AKW Grohnde

Am 20.12.2002 wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz die “Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Grohnde der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH, der Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH und der e.on Kernkraft GmbH” erteilt.

Schon im Rahmen des Erörterungstermins (7.-9. Juni 2001) wurde kritisiert, “dass nicht die Interessen der Bürger im Mittelpunkt der Erörterungstermine stehen, sondern dass die Termine ausschließlich dem Zweck dienen, die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber zu bedienen und den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke zu sichern”. Dem in Hameln anberaumte Erörterungstermin besorgten Bürgern wurde kein rechtliches Gehör verschaffen. Insoweit kam die Genehmigung nicht überraschend.

Am 20. Februar 2003 haben zwei Mitglieder der Bürgerinitiative Weserbergland beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz, erhoben. Da sich die Klage lediglich gegen die atomrechtliche Genehmigung - also die Einlageung der atomaren Abfälle - richtet, wird bereits mit dem Bau begonnen. Das Foto zeigt den Stand vom 3. April 2003.

Zwischenlagerbaustelle
[Die Zwischenlagerbaustelle am AKW Grohnde]

Während des Erörterungstermins wurden Einwände hinsichtlich Kriegsgefahr und terroristischer Anschläge als “in diesem Genehmigungsverfahren nicht zu berücksichtigen” verworfen. Die zwischenzeitlichen Geschehnisse belegen jedoch, dass terroristische Angriffe und Krieg nicht mehr dem Restrisiko zuzuordnen sind. Sie sind nicht mehr jenseits der Schwelle menschlicher Vorstellungskraft, wie das Bundesverfassungsgericht das Restrisiko im Kalkar-Urteil definiert hat.

Auch rein “formalrechtliche” Aspekte spielten bei der Entscheidung für eine Klage eine Rolle. Nach europäischer Rechtsauffassung könnte die Genehmigung für ein Zwischenlager mit einem derartig hohen radioaktiven Inventar schon deswegen nicht erteilt werden, weil der Begriff Atomanlage anders definiert ist als im deutschen Recht. Nationales Recht ist Europäischem Recht untergeordnet.

Mit der Klage soll erreicht werden, dass das derzeitige Gesamtkonzept des Betriebes der AKWs und die vorgesehene dezentrale Lagerung der abgebrannten Kernbrennstoffe neu überdacht wird.

In diesem Zusammenhang geht es für alle Mitglieder und Sympathisanten der Bürgerinitiative Weserbergland jetzt darum, die Kläger finanziell abzusichern. Für die Etappe von der formalen Klageeinreichung bis zum Abschluss des beabsichtigten Eilverfahrens gegen den Sofortvollzug der Genehmigung muss mit Kosten von zunächst ca. 20.000 € gerechnet werden.

Wir bitten Sie, die Bürgerinitiative Weserbergland finanziell zu unterstützen, um den Klägern damit wenigstens in finanzieller Hinsicht “den Rücken freizuhalten”.

Jeder noch so kleine Betrag ist willkommen!

Bitte überweisen Sie Ihren Spendenbetrag auf das

Konto 72 52 5000 bei der Volksbank Hameln-Pyrmont
BLZ 254 621 60. Verwendungszweck: Klage ZL

Für eine ATOMFREIE Zukunft !!!

 
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