Klage gegen das Zwischenlager am AKW
Grohnde
Am 20.12.2002 wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz die “Genehmigung
zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Grohnde
der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH, der Gemeinschaftskraftwerk
Weser GmbH und der e.on Kernkraft GmbH” erteilt.
Schon im Rahmen des Erörterungstermins (7.-9. Juni 2001) wurde
kritisiert, “dass nicht die Interessen der Bürger im
Mittelpunkt der Erörterungstermine stehen, sondern dass die
Termine ausschließlich dem Zweck dienen, die wirtschaftlichen
Interessen der Betreiber zu bedienen und den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke
zu sichern”. Dem in Hameln anberaumte Erörterungstermin
besorgten Bürgern wurde kein rechtliches Gehör verschaffen.
Insoweit kam die Genehmigung nicht überraschend.
Am 20. Februar 2003 haben zwei Mitglieder der Bürgerinitiative Weserbergland
beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Klage
gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für
Strahlenschutz, erhoben. Da sich die Klage lediglich gegen die atomrechtliche
Genehmigung - also die Einlageung der atomaren Abfälle - richtet,
wird bereits mit dem Bau begonnen. Das Foto zeigt den Stand vom 3. April
2003.

[Die Zwischenlagerbaustelle am AKW Grohnde]
Während des Erörterungstermins wurden Einwände hinsichtlich
Kriegsgefahr und terroristischer Anschläge als “in diesem
Genehmigungsverfahren nicht zu berücksichtigen” verworfen.
Die zwischenzeitlichen Geschehnisse belegen jedoch, dass terroristische
Angriffe und Krieg nicht mehr dem Restrisiko zuzuordnen sind. Sie
sind nicht mehr jenseits der Schwelle menschlicher Vorstellungskraft,
wie das Bundesverfassungsgericht das Restrisiko im Kalkar-Urteil
definiert hat.
Auch rein “formalrechtliche” Aspekte spielten bei der Entscheidung
für eine Klage eine Rolle. Nach europäischer Rechtsauffassung
könnte die Genehmigung für ein Zwischenlager mit einem derartig
hohen radioaktiven Inventar schon deswegen nicht erteilt werden, weil
der Begriff Atomanlage anders definiert ist als im deutschen Recht. Nationales
Recht ist Europäischem Recht untergeordnet.
Mit der Klage soll erreicht werden, dass das derzeitige Gesamtkonzept
des Betriebes der AKWs und die vorgesehene dezentrale Lagerung der
abgebrannten Kernbrennstoffe neu überdacht wird.
In diesem Zusammenhang geht es für alle Mitglieder und Sympathisanten
der Bürgerinitiative Weserbergland jetzt darum, die Kläger
finanziell abzusichern. Für die Etappe von der formalen Klageeinreichung
bis zum Abschluss des beabsichtigten Eilverfahrens gegen den Sofortvollzug
der Genehmigung muss mit Kosten von zunächst ca. 20.000 €
gerechnet werden.
Wir bitten Sie, die Bürgerinitiative Weserbergland
finanziell zu unterstützen, um den Klägern damit wenigstens
in finanzieller Hinsicht “den Rücken freizuhalten”.
Jeder noch so kleine Betrag ist willkommen!
Bitte überweisen Sie Ihren Spendenbetrag auf das
| Konto
72 52 5000 bei der Volksbank Hameln-Pyrmont
BLZ 254 621 60. Verwendungszweck: Klage ZL |
Für eine ATOMFREIE Zukunft !!!
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